Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Webagentur Keutgen, Neuhäuser Weg 43, 41516 Grevenbroich
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Webagentur Keutgen gelten ausschließlich und sind Bestandteil aller mit der Webagentur Keutgen geschlossenen Verträge. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme der Leistung durch den Kunden als angenommen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen schriftlich ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit der Webagentur Keutgen kommt grundsätzlich durch die Übermittlung des vom Kunden gegengezeichneten Angebots der Webagentur per Fax, E-Mail oder durch Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Webagentur Keutgen schriftlich oder per E-Mail zustande. Erfolgen Auftragsbestätigungen ausnahmsweise mündlich oder telefonisch, so liegen auch dann diese AGB zugrunde.
Die Angebote der Webagentur Keutgen sind frei bleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise.
3. Leistungserbringung / Mitwirkungspflichten Kunde
3.1. Die Webagentur Keutgen erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen nach aktuellen Standards. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags, so kann dies mit weiteren Kosten verbunden sein. Hierüber wird der Kunde informiert. Die Webagentur Keutgen ist berechtigt, Dritte mit der Erledigung des Auftrags ganz oder teilweise zu betrauen. In diesem Falle erfüllt die Webagentur Keutgen den Auftrag durch Weiterleitung im eigenen Namen an den Dritten.
3.2. Im Leistungsumfang ist in einem Umkreis von 50km ein Termin vor Ort beim Kunden inbegriffen. Darüber hinaus gehende Kundenbesuche werden mit einer Pauschale von 0,40 EUR pro gefahrenem Kilometer berechnet.
3.3. Die Anmeldung oder Beauftragung von Leistungen bei Suchmaschinen, Hosting-Providern, Sozialen Netzwerken etc. erfolgt durch die Webagentur Keutgen im Namen und auf Rechnung des Kunden.
3.4. Ist vereinbart, dass der Kunden Inhalte wie z. B. Bilder, Logo, Texte, Slogan, Informationen oder Daten wie z. B. Zugangsdaten zuliefert, so hat die Zulieferung zeitnah zu erfolgen. Liefert der Kunde die notwendigen Materialien nicht zeitnah, so kann die Webagentur Keutgen die Einhaltung etwaiger vereinbarter Fertigstellungstermine von Teilleistungen oder der Gesamtleistung nicht gewährleisten. Der Kunde ist verpflichtet, die Materialien in digitaler, weiterverarbeitbarer und qualitativ ausreichender Form zu liefern. Sind die vom Kunden bereitgestellten Materialien nicht für den angestrebten Verwendungszweck geeignet, so kann eine Anpassung der Materialien durch die Webagentur Keutgen mit Mehrkosten verbunden sein. Hierüber wird der Kunde informiert. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Materialien selbstständig und regelmäßig zu sichern und der Webagentur Keutgen kostenfrei ggf. erneut zur Verfügung zu stellen.
4. Abnahme Webseite
Nach Fertigstellung der Webseite oder eines vereinbarten Meilensteins wird der Kunde binnen 10 Werktagen das Werk oder die vereinbarte Teilleistung abnehmen. Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Mängelbeseitigung erfolgt ebenfalls unverzüglich, sofern es sich um abnahmeverhindernde Mängel handelt. Unterbleibt eine Mängelanzeige binnen 10 Werktagen, so gilt das Werk oder die Teilleistung als abgenommen. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung liegt im Ermessen der Webagentur Keutgen.
5. Abnahme Logo- / Printdesign
Ist ein Logo- oder Printdesign beauftragt, so erfolgt die Abnahme innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellung. Hat der Kunde Änderungswünsche, so ist eine Korrekturschleife im Leistungsumfang enthalten. Hat der Kunde darüber hinaus Anpassungswünsche, so wird deren Umsetzung nach Aufwand abgerechnet.
Erteilt der Kunde die Abnahme nicht zeitnah, so übernimmt die Webagentur Keutgen keine Garantie für die fristgerechte Erledigung kausal mit der Abnahme zusammenhängender Arbeiten (z. B. Beauftragung von Druckerzeugnissen).
6. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person und/oder sein Unternehmen gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden.
7. Haftung
7.1. Die Webseite wird nach aktuellen Standards erstellt und in gängigen Browsern und auf verschiedenen Endgeräten getestet. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlicher Endgeräte und Browser kann die Webagentur Keutgen nicht gewährleisten, dass die erstellte Webseite auf allen Endgeräten und in allen Browser gleich dargestellt wird und gleich funktioniert.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtliche Verantwortung zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Markenschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“ etc.. Es dürfen nur Texte und Bilder, Logos, Slogans verwendet werden, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Diese Prüfung obliegt dem Kunden. Die Webagentur Keutgen führt keine rechtliche Prüfung der Verwendbarkeit der Materialien durch. Dies gilt insbesondere für vom Kunden zugelieferte Materialien. Darüber hinaus prüft der Kunde von der Webagentur Keutgen erstellte Texte auf ihre sachliche Richtigkeit.
7.3. Das Urheberrecht auf alle durch die Webagentur Keutgen erstellten Arbeiten verbleibt bei der Webagentur Keutgen. Der Kunde erhält ein Nutzungsrecht. Eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf durch den Kunden ist untersagt.
7.4. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Tätigkeit und Erstellung von Projekten durch die Webagentur Keutgen wird von dem Kunden getragen. Der Kunde stellt die Webagentur Keutgen von Ansprüchen Dritter frei. Dies gilt auch für Ansprüche Dritter hinsichtlich vom Kunden überlassener Daten.
7.5. Erachtet die Webagentur Keutgen für die durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.
7.6. Die Webagentur Keutgen weist darauf hin, dass der Inhaber einer Webseite an rechtliche Pflichten (z. B. Impressumspflicht, Datenschutzerklärung, Informations- und Prüfpflichten für Links / Kommentare) gebunden ist. Die Webagentur Keutgen unterstützt den Kunden bei der Wahrnehmung dieser Pflichten. Es erfolgt aber ausdrücklich keine diesbzgl. Rechtsberatung durch die Webagentur Keutgen und die Agentur übernimmt keine Haftung für die Einhaltung dieser Pflichten.
7.7. Die Webagentur Keutgen haftet nicht für den Erfolg einer Webseite oder von Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung. Es werden keine Garantien für die Platzierung in Suchmaschinen übernommen. Die Webagentur Keutgen haftet nicht für die Richtigkeit von Sachaussagen.
7.8. Die Webagentur Keutgen haftet nicht für einen etwaigen Datenverlust, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte.
7.9. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die Webagentur Keutgen nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Dies gilt auch bei Verschulden durch einen Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung – mit Ausnahmen von Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen – auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden begrenzt, maximal bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
7.10. Die Webagentur Keutgen übernimmt keine Haftung für eingesetzte Drittsysteme (z. B. WordPress) oder Plugins. Ist Hosting Bestandteil der vereinbarten Leistung, so gelten die entsprechenden Verfügbarkeiten und Service Level Agreements (SLA) des jeweiligen Providers. Bei der Nutzung externer Dienste (z. B. Google Maps o.ä.) oder Lizenzierung von Bildern (z. B. fotolia, shutterstock o.ä.) gelten deren Nutzungsbestimmungen.
8. Vergütung
Ist eine Werkleistung (Erstellung einer Webseite, Print- / Logodesign) vereinbart, so erfolgt die Rechnungsstellung nach der Abnahme des vereinbarten Teil- oder Gesamtwerks. Ist eine dauerhafte oder wiederkehrende Dienstleistung vereinbart, so stellt die Webagentur Keutgen eine monatliche Rechnung.
Die Rechnung ist binnen 2 Wochen nach Erhalt ohne Abzug vom Kunden per Überweisung zu begleichen. Nach Ablauf der 2 Wochen gerät der Kunde bei Nichtzahlung automatisch in Verzug. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen. Die angebotenen Preise verstehen sich immer netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Bei einer Werkleistung geht das Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung auf den Kunden über. Die Webagentur Keutgen ist berechtigt, erstellte Webseiten, Broschüren, Logos etc. ganz oder teilweise als Referenz zu nutzen.
9. Kündigung / Rücktritt
Beide Parteien dürfen den Vertrag aus wichtigem Grund schriftlich kündigen. Bei einem Dienstleistungs- / Wartungsvertrag gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Die Webagentur Keutgen behält sich ein außerordentliches Rücktrittsrecht vor, falls das vom Kunden bereit gestellte Material offensichtlich rechtswidrig, technisch nicht verwendbar oder die Umsetzung für die Webagentur Keutgen ruinös wäre.
Die bis zum Vertragsende geleistete Arbeit ist der Webagentur Keutgen zu vergüten, jedenfalls jedoch 25 % des Auftragswertes. Sie wird darüber eine entsprechende Rechnung erstellen.
10. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
10.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Webagentur Keutgen gilt deutsches Recht. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
10.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Webagentur Keutgen.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
(Stand Mai 2018)